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Crémant

Der grundlegende Unterschied zwischen Champagne und Crémant in Frankreich liegt im Anbaugebiet und den europäischen Herkunftsbezeichnungen. Ein Schaumwein darf nur dann als „Champagne“ bezeichnet werden, wenn er in der spezifischen Region rund um Épernay hergestellt wird. In anderen Regionen Frankreichs wird er gemäß den europäischen Vorschriften als „Crémant“ bezeichnet. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um die Authentizität und die Besonderheit jedes einzelnen Schaumweins zu garantieren.

Historisch gesehen waren Crémants in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bis 1994 Schaumweine mit einem sanfteren Druck von etwa 4,5 Atmosphären. Dies erklärt die Assoziation mit dem Begriff „Creme“, der die leichtere Spritzigkeit widerspiegelt. Mit den eingeführten regulatorischen Änderungen erlaubt die europäische Gesetzgebung nun jedoch die Verwendung der Bezeichnung „Crémant“ für g.U.- oder g.g.A.-Schaumweine (DOP/IGP), die bestimmte Produktionsanforderungen erfüllen, ohne dass eine spezifische Bindung an bestimmte französische Regionen besteht. Dies bedeutet, dass der Begriff „Crémant“ nicht nur in Frankreich, sondern in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwendet werden kann, was die Produktion hochwertiger Schaumweine in verschiedenen Regionen ermöglicht.

Crémant

Der grundlegende Unterschied zwischen Champagne und Crémant in Frankreich liegt im Anbaugebiet und den europäischen Herkunftsbezeichnungen. Ein Schaumwein darf nur dann als „Champagne“ bezeichnet werden, wenn er in der spezifischen Region rund um Épernay hergestellt wird. In anderen Regionen Frankreichs wird er gemäß den europäischen Vorschriften als „Crémant“ bezeichnet. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um die Authentizität und die Besonderheit jedes einzelnen Schaumweins zu garantieren.

Historisch gesehen waren Crémants in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bis 1994 Schaumweine mit einem sanfteren Druck von etwa 4,5 Atmosphären. Dies erklärt die Assoziation mit dem Begriff „Creme“, der die leichtere Spritzigkeit widerspiegelt. Mit den eingeführten regulatorischen Änderungen erlaubt die europäische Gesetzgebung nun jedoch die Verwendung der Bezeichnung „Crémant“ für g.U.- oder g.g.A.-Schaumweine (DOP/IGP), die bestimmte Produktionsanforderungen erfüllen, ohne dass eine spezifische Bindung an bestimmte französische Regionen besteht. Dies bedeutet, dass der Begriff „Crémant“ nicht nur in Frankreich, sondern in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwendet werden kann, was die Produktion hochwertiger Schaumweine in verschiedenen Regionen ermöglicht.

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